WINTER - UPDATE ZUR
CORONASITUATION
Aktuelle Informationen - Stand 5. März 2022
Infos der Arlberger Bergbahnen
Ab 5. März 2022 ist kein 3 G - Nachweis für den Bezug von Skipässen mehr nötig!
Im Zusammenhang mit der Benützung von Seilbahnen entfällt die allgemeine
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Es wird jedoch ausdrücklich
empfohlen in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Pendelbahnen usw.) und
geschlossenen Räumen (Stationsgebäude, Kassen, Toiletten usw.) weiterhin
eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Informationen vom Tourismusbüro Stuben am Arlberg:
Deutschland setzt Österreich erneut auf die Liste der
Hochrisikogebiete… was bedeutet das für deutsche Gäste?
Ab
Sonntag, 16. Jänner 2022 gilt:
- Reiserückkehrer
aus Österreich nach Deutschland müssen sich vorab digital unter https://www.einreiseanmeldung.de/#/
anmelden und dort ihren 3G-Nachweis hochladen.
- Es
gilt die 3G-Regel.
- GEIMPFTE
UND GENESENE KÖNNEN WEITERHIN AUS ÖSTERREICH NACH DEUSCHLAND ZURÜCK
REISEN, OHNE IN QUARANTÄNE ZU MÜSSEN!
- Getestete
Personen ab 6 Jahren müssen verpflichtend eine 10-tägige Quarantäne
antreten – diese kann nach dem 5. Tag
durch „Freitesten“ beendet werden.
- Ungeimpfte
Kinder unter 6 Jahren sind von der Testnachweispflicht ausgenommen, müssen
aber verpflichtend in Quarantäne, die nach 5 Tagen ohne Freitesten
automatisch endet.
Leider
lässt sich derzeit eine mindestens 5-tägige Quarantäne für ungeimpfte Kinder
unter 12 Jahren aufgrund der derzeitig geltenden Regelungen also nicht
vermeiden. Bitte weist eure Gäste mit Kindern entsprechend darauf hin.
ANTIGENTESTS
IM TOURISMUSBÜRO
Das
Tourismusbüro bietet ab sofort die Möglichkeit von Sonntag bis
Freitag (Samstag derzeit noch ausgenommen) Antigen-Tests (auch
bekannt als Nasenbohrer- oder Wohnzimmertests) zu verifizieren; also zu
beglaubigen, damit diese als aktuelles Testergebnis gültig sind. Voraussetzung
hierfür ist, dass die zu testende Person sich schon im Vorfeld unter https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Startpage
im Abschnitt „Registrierung Portal“ (erreichbar auch unter https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at/Portal_Register/Register/Form)
registriert und einen gültigen persönlichen QR-Code vorweisen kann.
Hier
eine kurze Anleitung:
- Registrieren
Sie sich einmalig im Corona-Testportal des Landes unter vorarlberg.at/coronatest
unter dem Menüpunkt „Registrierung Portal“
- Füllen
Sie das dort befindliche Formular komplett aus; sofern Sie nicht in
Österreich wohnen, wählen Sie bitte auch die zwei Checkboxen „Keine
österreichische Sozialversicherungsnummer“ und „Wohnort außerhalb von
Vorarlberg“ aus.
- Klicken
Sie anschließend auf „Registrieren“ – ihr Benutzername wird Ihnen dann
angezeigt bzw. auch per E-Mail und SMS an Sie geschickt.
- Bitte
merken Sie sich die Zugangsdaten (Benutzername UND Passwort) für alle
weiteren Anmeldungen oder speichern Sie diese auch in Ihrem Browser (wird
meistens vom Browser beim erstmaligen Einstieg vorgeschlagen)
Mit
diesem Code kann dann vor Ort (also bei mir) ein Antigen-Schnelltest abgelegt
werden, den ich dann – sofern er negativ ausfällt – validieren kann und der
getesteten Person ein gültiges Testzertifikat mit EU-gültigem QR-Code
ausgestellt bzw. zugeschickt wird. Bitte bedenkt aber, dass dieser Test vor Ort
praktisch keine Gültigkeit hat, da ja ohnehin 2G gilt. Es soll aber für
folgende Szenarien eine Erleichterung darstellen:
- Gast
braucht Testergebnis für die Heimreise (sofern eben ein Antigen-Test dafür
ausreicht)
- Kinder,
die für den Holiday-Ninja-Pass ein schnelles Testergebnis brauchen (bspw.
für die Freischaltung des Skipasses). Für diesen Ninja-Pass benötigt man
ja mind. 2 x PCR-Testergebnis; ein Ergebnis kann auch ein Antigen-Test
sein. Somit kann ich hier einspringen, falls das PCR-Testergebnis zu lange
auf sich warten lässt oder ein negatives Testergebnis noch am selben Tag
oder für den Folgetag benötigt wird.
- Mitarbeitern,
die nicht geimpft sind und unter die 3G-Regel fallen und aktuell kein
PCR-Testergebnis vorweisen können (weil bspw. zu lange Wartezeit, kann
damit auch schnell geholfen werden
- Für
alle andere Personen ist so ein beglaubigter Antigen-Test nicht notwendig.
Unter
den unten angeführten Links finden Sie alle aktuellen Richtlinien die in
Österreich für Beherbergungsbetriebe und Tourismus gelten:
Informationen für die Urlaubsplanung unserer Gäste – von Einreisebestimmungen bis zu den gültigen Corona-Regeln im Urlaub unter www.vorarlberg.travel/sicher-zu-gast und www.vorarlberg.travel/visiting-safely !
Aktuelle Ein- und Ausreisebestimmungen - Österreich
Alles zu den aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen für Österreich!
Ihre Reservierungswünsche nehmen wir gerne per E-Mail entgegen!
Während der Wintersaison sind wir für Sie auch gerne telefonisch täglich von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, per E-Mail jeder Zeit erreichbar!
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